Es wird bekundet, dass Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz den Hartmann Beyer von Boppard zu seinem Hauptmann über das Büchsenwesen gesetzt hat, namentlich über große und kleine Büchsen, Schirme, Pulver, Pfeile und weiteres Zubehör. Hartmann soll in allen Ämtern des rheinischen Teils des Fürstentums (hie nieden am Rine) dafür Sorge tragen, dass die Gerätschaften pfleglich und ordentlich verwahrt und notwendige Ausbesserungen an ihnen vorgenommen werden. Hartmann soll durch alle kurpfälzischen Ämter reiten und ein Inventar über die genannten Gerätschaften anfertigen. Eine Abschrift ist an die Heidelberger Kanzlei zu übergeben, er selbst soll die Verzeichnisse einbehalten, um sie bei Bedarf jederzeit dem Pfalzgrafen vorlegen zu können. Zieht der Pfalzgraf ins Feld, hat Hartmann dafür Sorge zu tragen, dass mit den Büchsen und Gerätschaften pfleglich und ordentlich umgegangen wird, und sie nach vollbrachtem Werk (wan etwas erobertt) wieder an ihren ursprünglichen Platz zurückgeführt werden. Hartmann hat die Einhaltung dieser Artikel gelobt und ein Aufforderungsschreiben (gemeyner heißbrieff) gegenüber den Ämtern erhalten, den Hartmann die Büchsen besehen zu lassen und seinen Anweisungen Folge zu leisten.