Papst Alexander IV. befiehlt den Erzbischöfen von Mainz, Bremen, Köln, Trier, Magdeburg und Salzburg und ihren Suffraganen, die Kreuzpredigt für Livland und Preußen nicht unter dem Vorwand der Kreuzpredigt gegen die Tataren zu hindern und den Kreuzfahrern gegen die Tataren zu verbieten, das Gebiet des Deutschen Ordens ohne dessen Zustimmung zu betreten (Vix absque lacrimis).

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