Kurfürst Friedrich [V.] von der Pfalz bekundet, dass er, nachdem Schweickard von Gemmingen verstorben ist, seinem Rat Reinhard von Gemmingen, des verstorbenen Reinhards Sohn, für diesen selbst und als Lehnsträger von dessen Vettern Philipp, Melchior Reinhard und Johann Sigmund, des verstorbenen Eberhards Söhne bzw. des verstorbenen Reinhards Enkel, sowie Hans Konrad, Eberhard und Hans Philipp von Gemmingen, des verstorbenen Bernolphs Söhne, näher bezeichnete Güter und Zinse zu Gochsen zu Mannlehen verliehen hat.