Rudolf von Schönburg, Edelknecht, und Henne Schede, Bürger zu [Ober-]Wesel bekunden, daß Rudolf dem Henne mit Konsens Graf Heinrichs von Sponheim, von dem er diese zu Lehen hat, auf 12 Jahre eine Weingülte im Gericht Kaub versetzt hat. Siegler: Aussteller.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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