Der Neffe und die Eidame des Verkäufers, dessen ältester Sohn abwesend ist und dessen übrige Kinder noch minderjährig sind, geloben, diese nach der Rückkehr, beziehlich nach erreichter Großjährigkeit zur Verzichtleistung zu vermögen. Siegel wie vor.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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