Die Ratsboten der Vereinigung der Reichsstädte in Schwaben entscheiden in dem Streit zwischen Ulm (in Vertretung der Katharina von Stetten, Bürgerin zu Ulm) und Hall (in Vertretung des Kraft von Rinderbach) um die Fertigung des Verkaufs von Sanzenbach durch Katharina von Stetten an Kraft von Rinderbach: Nach Anhören der schriftlichen und mündlichen Aussagen der Vierer, die beim Verkauf zugegen waren (Konrad von Rinderbach d.Ä., Ulrich Sulmeister, Konrad von Stetten, alle Bürger zu Hall, und Konrad von Stetten d.J.) soll Katharina von Stetten in genannter Frist dem Käufer den Kauf nach dem Recht der Stadt Hall fertigen, da die Ehe mit Hans von Stetten durch dessen Tod beendigt ist (wanne die hande umb Katherinen von Steten mit tode Hansen von Steten ... gebrochen ist) und Kinder aus der Ehe vorhanden sind. Ist ihr das nicht möglich, soll es bei der nächsten Mahnung zu einer weiteren Entscheidung (bekanntnusse) der Ratsboten kommen. Die Vertreter der Katharina von Stetten waren der ehrbare, weise Wilhelm Vetter, ihr Vater, und Stefan Vetter, ihr Bruder, deren Redner war Hans Ehinger, Bürgermeister zu Ulm; Vertreter des Kraft von Rinderbach waren Fritz Sieder mit seinem Mitgesellen Walter von Bachenstein.

Show full title
Landesarchiv Baden-Württemberg
Data provider's object view
Loading...