Werden.-Friedrich Ignaz Constantin Freiherr von Vittinghoff gen. Schell, Domherr zu Münster, Paderborn und Hildesheim, reversiert über die folgende inserierte Lehnsurkunde des Abts Cölestin vom gleichen Tag: Werden.-Abt Cölestin belehnt nach dem Tod des Franz Wilhelm Freiherrn von Wendt den von Vittinghoff zu Dienstmannsrecht mit dem Busch Rütholz zu Behuf des Kapitels des Stifts Stoppenberg und mit 14 Morgen Land im Kirchspiel Rellinghausen, ehemals zum Gut in der Dellen gehörig, zu Behuf der Küsterei desselben Stifts (vgl. Nr. 3892). Der Belehnte hat gehuldigt im Beisein der Dienstmanns-Lehnmannen Gisbert Hermann Heinrich Freiherrn von Drimborn, Herrn zu Baldeney und Dürwiß, Obristen über ein Regiment zu Pferd der Generalstaaten, Erbmarschalls und Drosten des Stifts Werden, und Franz Bernard-Heinrich Anton Freiherrn von Vittinghoff gen. Schell, Herrn zum Schellenberg, Ripshorst etc., kurpfälzischen Kämmerers und Amtmanns zu Angermund. Der Abt unterschreibt und siegelt mit seinem großen Siegel. - Or., Petschaft des Ausstellers und Unterschrift