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König. Adolf vidimiert folgende mit dem Siegel Werners von Falkenstein versehene, unbeschädigte und unverdächtige Urkunde: Werner v. Falkenstein, ...
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B 3 Urkunden der Grafschaft Katzenelnbogen (Obergrafschaft)
Urkunden der Grafschaft Katzenelnbogen (Obergrafschaft) >> 1 Findbuch Demandt
1297 November 4 (A), Wiesbaden
Ausf. Biebesheim; moderbesch. und aufgez. mit stark besch. Sg.
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: 1297 pridie nonas b) novembris; in Wisebaden guarto idus novembris indictione undecima, 1297, regni vero nostri anno sextos
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: König. Adolf vidimiert folgende mit dem Siegel Werners von Falkenstein versehene, unbeschädigte und unverdächtige Urkunde: Werner v. Falkenstein, Herr zu Münzenberg, bekundet, dass zwischen König Rudolf einer und den Grafen Diether und Eberhard v. Katzenelnbogen, Brüdern, andererseits die Gewässer und Fischeren in Buede und Heche und andere Gewässer bei Biebesheim (Buebens-) a) strittig waren 1) und er als Schiedsmann in dieser Sache bestellt worden war. Nach sorgfältigen Erkundigungen in den Klöstern Eberbach und Lorsch, Prüfung der in Betracht kommenden Urkunden und Befragung von Geistlichen und Laien, hat er die ermittelten Auskünfte dem Grafen Emicho v. Leiningen d. Ä., dem Grafen v. Öttingen und dem v. Kemenat vorgelegt, die daraufhin entschieden, was er kraft seiner schiedsrichterlichen Gewalt bestätigte, dass die genannten Gewässer und Fischereien den beiden Katzenelnbogener Grafen rechtmäßig gehören. Grunddessen hat sie der König in seiner (Werners) Gegenwart in deren Besitz gesetzte 2). Werner ist ferner bekannt, dass nach einer gewissen Zeit König Rudolf die Hälfte dieser Gewässer und Fischereien, die dem Grafen Diether gehört hätte, von dessen Witwe; der Gräfin v. Rheinfels, für 400 Mark Kölner Pfennig kaufte 3). König Adolf bestätigt alle diese Punkte. - Majestätssiegel
Vermerke (Urkunde): Siegler: Siegler Werner v. Falkenstein
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: Staatsarchiv Darmstadt Biebesheim - eine zweite fast völlig zerstörte Ausf, ohne Sg.; Staatsarchiv Darmstadt, Grafen v. Katzenelnbogen - Transsumpt von 1298 Aug. 3 (s. Demandt: Regesten der Grafen v. Katzenelnbogen S. 160 Nr. 399 jetzt: B 3 Nr. 22); Staatsarchiv Darmstadt Biebesheim - Ausf. der ins. Urk. Werners v. Falkenstein, moderbesch. und aufgez. Sg. ab; Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv Nachtr. K. Akten Bd. 6 - Übersetzung von etwa 1425; Ziegenhainer Repertorium XIII fol. 46v; a) In der Ausf. der Urk. Werners Bue auf Rasur.; b) Diese hat Ill nonas; 1) Zur zeitlichen Einreihung dieses Streites vgl. Demandt: Regesten der Grafen v. Katzenelnbogen S. 115 Nr. 192; 2) Vgl. dazu die Darstellung in Demandt: Regesten der Grafen v. Katzenelnbogen S. 149 Nr. 356.; 3) Ein näherer Termin ist nicht, anzugeben, da Margarethe den König überlebte
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Gekürzter Kuchenbecker Anal. Hass. II S. 240; Regest: Böhmer-Samanek RI VI, 923.; Vgl. Demandt, Anfänge und Aufstieg (Nass. Ann. 63, 1952) Kap. 4 und 6.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.