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Die Räte des Bistums Konstanz und der österreichischen Regierung in Ensisheim sowie Abt Johann Ludwig von Gengenbach und Abt Jakob von Schuttern beschließen auf einer Tagsatzung wegen der Religiosen des Klosters Ettenheimmünster, die jedoch mit Ausnahme des Konvent-Seniors F. Christoph nicht erschienen sind, daß 1.) die Religiosen nicht mehr zerstreut, sondern im Pfarrhaus von Riegel klösterlich beisammen wohnen sollen; daß 2.) der bisherige Pfarrer von Riegel, Petrus, wegen wiederholten Konkubinats mit seiner Köchin ins Kloster Ettenheimmünster zurückkehren muß, ungeachtet etwaiger päpstlicher Privilegien; daß 3.) die Religiosen innerhalb von 6 - 8 Wochen Rechenschaft über ihre Einkünfte ablegen

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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