Vogt und Ausgeschloßene der Gemeinde Freienwil reversieren gegenüber Heinrich Schenk von Castell, Komtur zu Beuggen, dass der von der Gemeinde Freienwil beabsichtigte Bau einer Kapelle in Freienwil den Rechten der Kommende als Kollator der Pfarrei Lengnau und dieser Pfarrei keinen Eintrag tun soll.