Hans Burgower, Ulrich Schnabelburg, der Glockengießer, und Hans Tengg, alle drei Bürger zu St. Gallen, beurkunden, dass Ytal Wimer [Winmar], der Schmiedknecht, Bürger zu Pfullendorf (Pfullendorff), Ansprüche an ihre gnädige Frau Äbtissin, die ehrwürdige, und den Konvent des Gotteshauses Wald wegen eines Hauses zu Otterswang (Ottenswang) zu haben glaubte, weshalb Konrad Ha(e)tzler, Pfistermeister des Klosters Wald, der ehrbare, nach St. Gallen in die Stadt kam, und sie gebeten wurden, sich des Streits anzunehmen; sie entschieden, beide Parteien sollten des Streits halber vor Bürgermeister und kleinen Rat zu Pfullendorf, die ehrsamen und weisen, gehen. Da Ytal Wimer jedoch wegen einer Buße zurzeit nicht nach Pfullendorf in die Stadt kommen kann, haben sie entschieden, Ytal Wimer solle die Buße sobald wie möglich entrichten, dann das Kloster auffordern und zusammen mit diesem das Recht vor Bürgermeister und Rat zu Pfullendorf suchen. Das von diesen gefällte Urteil soll verbindlich für beide Parteien sein. Ytal Wimer hat für sich, und Konrad Ha$e&tzler für Konvent und Kloster Wald gelobt mit ihren Treuen, dies alles zu befolgen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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