Wolf Pallinger, Söldner zu Inkofen, schließt nach dem Tod seiner Ehefrau Maria mit seinen drei Kindern Eva (14), Katharina (9) und Maria (7), bzw. mit ihrem Vormund Johann Stetter, Bauer zu Inkofen, folgenden Erbvertrag über das mütterliche Erbe ab: Der Vater behält die Erbrechtssölde samt aller Kammerfahrnis, er ist verpflichtet, jeder Tochter 75 Gulden samt den nützlichsten zu verwendenden Halskleidern der Mutter, und bei Heirat jeder eine Kuh und ein halbes Bett zu geben. Außerdem dürfen die Töchter solange beim Vater bleiben, wie sie wollen. S: Johann Hektor Großhauser, Richter zu Inkofen

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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