Pfalzgraf Ludwig bei Rhein schlichtet einen Streit zwischen Schenk Erasmus zu Limpurg und der Stadt Hall auf einer Tagung zu Heidelberg vor Hofmeister, Kanzler und Räten: 1) Über die Zinsen und Gülten von hallischen Untertanen auf limpurgischen Gütern zu Langenfeld und am Lindach (Urkunde vom 12. Juni 1405, ausgestellt von Peter Leo von Ulm, Hermann Feierabend, Engelhard von Weinsberg und Albrecht von Hohenlohe und der Bamberger Vertrag vom 20. März 1514); 2. Rückgabe eines Strafgeldes von Hall an einen limpurgischen Untertanen zu Westheim, 3) über Hochzeitstischverordnung zu Westheim durch Hall als angebliche Obrigkeit 4) die Maßgießung daselbst durch Hall, 5) das Stadtverbot zu Hall für die limpurgischen Untertanen zu Sulzdorf und Haag wegen Ungehorsams betr. die Landgrabenhegung, 6) die Kelter zu Haag, 7) das hallische Zech- und Zehrverbot zu Unterlimpurg für hallische Untertanen.