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Margarete, geborene von der Tann, Witwe des Andreas (Ennders) von
Wildungen, bekundet, dass Johann [I. von Henneberg], Abt von Fulda, ihrem
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Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1501-1510
1505 Februar 22
Ausfertigung, Papier, zwei aufgedrückte Papiersiegel
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Datum uff santt Peterstage ad kathedra genandt im funftzehenn hundersten unnd funf iore
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Margarete, geborene von der Tann, Witwe des Andreas (Ennders) von Wildungen, bekundet, dass Johann [I. von Henneberg], Abt von Fulda, ihrem verstorbenen Ehemann einige Zinse vom Amt Rockenstuhl und das Amt selbst verpfändet und die Ablösung der Verpfändung angekündigt hat. Nach dem Tod ihres Ehemannes ist ihre Tochter Margarete (Margretha) die rechtmäßige Erbin. Margarete von der Tann hat als leibliche Mutter von Margarete und Witwe die Vormundschaft für das Kind und die nachgelassenen Güter übernommen. Sie hat sich verpflichtet, die Vormundschaft getreu und gewissenhaft wahrzunehmen, das Beste für das Kind zu tun und ihm keinen Schaden zuzufügen, so wie sie rechtlich darüber belehrt (wie ich das unnderricht unnd in recht gelardt worden byn) und wie es mit Wissen und Zustimmung des Abtes von Fulda schriftlich niedergelegt worden ist (nach inhaldt eines verzeichneis [!] gehabter handelung nach derhalbe uffgericht). Margarete bekundet, dass Abt Johann ihr als Vormund Margaretes 1000 rheinische Goldgulden Frankfurter Währung zur Ablösung der Zinsen vom Amt und des Amts Rockenstuhl selbst bar bezahlt hat. Margarete quittiert den Erhalt des Geldes. Im Beisein ihres Vaters und Bruders, Philipp und Bernhard von der Tann, die zum Nutzen ihres Kindes für einen jährlichen Zins von 50 Gulden gebürgt haben, hat sie Abt Johann das Amt Rockenstuhl wieder übergeben. Im Namen des Kindes als Erbe Andreas' von Wildungen hat Margarete das Amt Rockenstuhl geräumt (gerumett und gelediget) und sagt Abt Johann und seine Erben von der Zahlung der 1000 Gulden los. Siegelankündigung. Margarete bittet Melchior von der Tann, die Urkunde zu besiegeln, da sie kein eigenes Siegel führt, was dieser tut, ohne Schaden für sich und seine Erben. Da dies alles im Beisein Philipps und Bernhards von der Tann, ihres Vaters und Bruders, geschehen ist, bittet Margarete sie, die Urkunde zwecks größerer Sicherheit zu besiegeln. Philipp als nächster Angehöriger und Vater Margaretes besiegelt die Urkunde für sich und seinen Sohn Bernhard von der Tann, der kein eigenes Siegel führt, ohne Schaden für sich und seine Erben. (siehe Abbildung: 1. Seite, 2. Seite, Rückseite; Siegel: Papiersiegel 1, Papiersiegel 2)
Vermerke (Urkunde): Siegler: Melchior von der Tann, Philipp von der Tann
Vgl. Nr. 1373 und 1374.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.