Chroniken der fürnehmbsten Geschichten und Handelen d. Kayserl. Stadt Lübeck und erer Verwandten durch Herrn Reimarum Kock Predigeren tho St. Petern darsulvest up dat flitigste to hope gebracht
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08.01, 0853a
08.01, Handschriften Nr. 853a
08.01 Handschriften
Handschriften >> 08. Chroniken, Chronikalisches, Bürgermeisterbuch
1549
Enthält: Anno 1549. 2 Lederbände. Bd. 1
Quart mit rotem Schnitt in Bd I = P I und II, in Bd. = P III (dieser fehlt).
Mit Golddruck Rückentitel: Reimari Kokii Chronicon Lubecense. Die Abschrift von einer späteren Hand schließt P III pag 871 mit den Worten: "Ende des drudden Dels der Lübschen Chroniken geschreven dorch Michel Kamperbecken". Dann folgt in derselben Handschrift noch: "Eine Rede des werdigen Herrn Henningi Goddi Bischofes von Lincopen vor dem gantzen Rikes Rade tho Schweden, tho averreden de gantze Ridderschoft, dat se sick nicht mit den Dehnen und dem Lübischen und eren Bundtgenaten wedderumme verbinden scholden. Diese Oratio schal stahn int Jahr 1509. Am Rande "Vide p. 2" (dieses Zitat pg 2 stimmt nicht zu der vorliegenden Abschrift überein).
Quart mit rotem Schnitt in Bd I = P I und II, in Bd. = P III (dieser fehlt).
Mit Golddruck Rückentitel: Reimari Kokii Chronicon Lubecense. Die Abschrift von einer späteren Hand schließt P III pag 871 mit den Worten: "Ende des drudden Dels der Lübschen Chroniken geschreven dorch Michel Kamperbecken". Dann folgt in derselben Handschrift noch: "Eine Rede des werdigen Herrn Henningi Goddi Bischofes von Lincopen vor dem gantzen Rikes Rade tho Schweden, tho averreden de gantze Ridderschoft, dat se sick nicht mit den Dehnen und dem Lübischen und eren Bundtgenaten wedderumme verbinden scholden. Diese Oratio schal stahn int Jahr 1509. Am Rande "Vide p. 2" (dieses Zitat pg 2 stimmt nicht zu der vorliegenden Abschrift überein).
8,5
Archivale
Kock, Reimar, Chronist
Kampferbeck, Michael
Henning Goddi, Bischof von Linköping
Schweden
St. Petri
Chroniken
Reichsrat, schwedischer
Ritterschaft, schwedische
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
30.06.2025, 11:03 MESZ