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Verzicht des Markgrafen Friedrich zu Brandenburg auf jegliche Justizausübung seines Centgerichtes zu Kitzingen über die Hohenlandsberger Leute und Güter sowie auf den Schutz und Schirm über die Dompropstei-Untertanen, ferner auf die Einzinsung des Schlosses (Hohen-) Landsberg wegen dessen vermeintlicher Heimfälligkeit und auf die Belehnung mit dem Reichslehen Schwarzenberg, falls solche bis zu einem gewissen Zeitpunkt nicht zu erlangen wäre.

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Staatsarchiv Nürnberg
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