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Testament der Eheleute Gordt Höping u. Richtmoidt Molthane (Krummestegge) vom 21. Juli 1604, verkündet am 27. Januar 1614 nach dem Tode der Frau.
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Enthält: Gegenseitige Erbeinsetzung. Vermächtnisse erhalten seitens des Mannes 1. seine Eltern Lubbert Hoping und Else N., 2. seine Geschwister Johan, Bernard und Margarete Hoping; seitens der Frau 1. ihr Halbbruder Lambert Moltane in Werne, 2. ihr Vatter Schmiedemeister Gerdt Schortingkhaus, 3. ihre Modder Anna von Bulleren in Selm. Zeugen: Henrich Barckhaus, Schöfer [?], und Gerd Rulleman, Banckwercker. Von Rats wegen: Johan Schonnebecke (Liebfrauenstraße).