Kläger: Johann Henrich Tode, Prokurator, als Bevollmächtigter des Johann Wilhelm Siemsen, Notar und "procurator extraiudicialis" in Hamburg, später Johann Hermann Siemsen, Notar, und Lt. Johann Friedrich Christian Wiederhold als Kurator der Witwe Magdalena Margaretha Siemsen, beide als Erben des Johann Wilhelm Siemsen in Hamburg (Beklagter).- Beklagter: Lt. Georg Ludwig Bo(c)kelmann in Hamburg als Bevollmächtigter der Gläubiger des Christian Friedrich Siemsen, Medizinstudent in Göttingen (Kläger).- Streitgegenstand: Appellationis; Ablehnung einer Prozessschrift wegen Fristversäumnisse, Verurteilung des Prokurators zu einer Geldstrafe wegen Prozessverschleppung sowie Eidesleistung der Gläubiger in Göttingen über ihre Forderungen und Subsidial-Schreiben an den Rat der Stadt Göttingen in einem bis in die Revision vor dem Obergericht gehenden Streit um die Haftung des Klägers für die Schulden seines Sohnes

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Staatsarchiv der Freien und Hansestadt Hamburg
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