Kläger: Johann Henrich Tode, Prokurator, als Bevollmächtigter des Johann Wilhelm Siemsen, Notar und "procurator extraiudicialis" in Hamburg, später Johann Hermann Siemsen, Notar, und Lt. Johann Friedrich Christian Wiederhold als Kurator der Witwe Magdalena Margaretha Siemsen, beide als Erben des Johann Wilhelm Siemsen in Hamburg (Beklagter).- Beklagter: Lt. Georg Ludwig Bo(c)kelmann in Hamburg als Bevollmächtigter der Gläubiger des Christian Friedrich Siemsen, Medizinstudent in Göttingen (Kläger).- Streitgegenstand: Appellationis; Ablehnung einer Prozessschrift wegen Fristversäumnisse, Verurteilung des Prokurators zu einer Geldstrafe wegen Prozessverschleppung sowie Eidesleistung der Gläubiger in Göttingen über ihre Forderungen und Subsidial-Schreiben an den Rat der Stadt Göttingen in einem bis in die Revision vor dem Obergericht gehenden Streit um die Haftung des Klägers für die Schulden seines Sohnes
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Kläger: Johann Henrich Tode, Prokurator, als Bevollmächtigter des Johann Wilhelm Siemsen, Notar und "procurator extraiudicialis" in Hamburg, später Johann Hermann Siemsen, Notar, und Lt. Johann Friedrich Christian Wiederhold als Kurator der Witwe Magdalena Margaretha Siemsen, beide als Erben des Johann Wilhelm Siemsen in Hamburg (Beklagter).- Beklagter: Lt. Georg Ludwig Bo(c)kelmann in Hamburg als Bevollmächtigter der Gläubiger des Christian Friedrich Siemsen, Medizinstudent in Göttingen (Kläger).- Streitgegenstand: Appellationis; Ablehnung einer Prozessschrift wegen Fristversäumnisse, Verurteilung des Prokurators zu einer Geldstrafe wegen Prozessverschleppung sowie Eidesleistung der Gläubiger in Göttingen über ihre Forderungen und Subsidial-Schreiben an den Rat der Stadt Göttingen in einem bis in die Revision vor dem Obergericht gehenden Streit um die Haftung des Klägers für die Schulden seines Sohnes
211-2_S 107
S 6680
211-2 Reichskammergericht
Reichskammergericht >> S
1735,1749-1778
Enthält: Prokuratoren: Kläger: Dr. Christian Jacob von Zwierlein. Beklagter: Lt. Johann Jacob Duill.- Instanzen: 1. Obergericht 1771-1773. 2. Reichskammergericht 1775-1778 (1774-1778).- Darin: Ehevertrag von 1749 zwischen Johann Wilhelm Siemsen und Magdalena Margaretha Jacobsen sowie des Testament der Magdalena Margaretha Siemsen von 1775; Aufstellungen über die Schulden des Christian Friedrich Siemsen in Höhe von etwas 1100 Reichstaler u.a. bei Rudolph Augustin Vogel, Professor und "Leib-Medicus", und bei Gastwirten in Göttingen sowie entsprechende Rechnungen und Aktenstücke über die Zusammenkunft der Gläubiger 1770 nach dem Tod des Christian Friedrich Siemsen; gutachterliche Äußerung von 1773 über Eintragungen in das Urteilsbuch des Obergerichts; "Schreiben um Bericht" des Reichskammergerichts von 1774 mit einer "inhibitio temporalis"; kurhannoversche Verordnungen von 1735, 1746 und 1770 wegen des Kredits an Studenten in Göttingen.
Archivale
Verwandte Bestände / Verzeichnungseinheiten: 741-4_S11356 (Bestelleinheit) [Mikroverfilmung von]
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
07.03.2025, 11:58 MEZ