Johann Grothe, seine Frau Gertrud Orth (Ordt) und deren Schwester Ursula Orth vergleichen sich über das Erbe Johann Orths, das dieser von den von Hoerde zu Lehen trug und das Johann Sluven unterhatte, sowie über das Erbe ihrer Großmutter Bilie vom Hagen. Das Land, vor Geseke belegen, hatte ihr Vater Bernd Orth unter (genaue Größenangaben und Flurbezeichnungen). Ein Teil der Entschädigungen kann auch durch Zahlung einer jährlichen Rente von 1 Mudde Hartkorn und 1 Mudde Hafer erfolgen. Zeugen: Dietrich Grothe, Catharina Bartram, seine Frau, Friedrich Bartram. Siegelankündigung und Unterschriften Dietrich Grothes, Johann Grothes, Friedrich Bartrams. Unterschriften Gertrud und Ursula Orths. Datum et actum zu Geseke 1572 den 28 februarii.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Ostwestfalen-Lippe
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