Hans Haselmüller genannt Wilter und Ehefrau Margaretha Lachmayerin bekennen, daß sie von Junker Hans Jakob Gremlich von Hasenweiler auf Lebenszeit Hof und Gut Granegg ("uff der Granigk") in Hasenweiler, das früher +Gorius Honberger innehatte, als Zinslehen erhalten haben. Die Beliehenen müssen es in guten "zytbuwen" halten und dem Junker jährlich zu Martini als Zins und Hubgeld je 7 Scheffel Fesen und Hafer Ravensburger Maßes reichen, ferner 120 Eier, 8 Herbsthühner, 1 Fasnachthenne. Sie leisten weiter eine Seefahrt oder zahlen dafür 10 ß d nach Wahl des Junkers. Außerdem erbringen sie Frondienste wie andere Meier. Bei Verletzung der Leihebedingungen fällt der Hof heim. Er muß mit Mist, Stroh und Heu zurückgegeben werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht.