Konrad von Sp., Kapellan zu Frauenberg (Frauwen-), verspricht, in den Streitigkeiten mit des Johann Grafen zu Sp. Schöffen zu Birkenfeld (-felt) und [Nieder-] Brombach (Bram-) und etlichen anderen die folgenden Punkte einzuhalten: Graf Johann und er sollen auf den nächsten Samstag (07.10.) je zwei Freunde nach Frauenberg schicken. Diese vier sollen Klagen und Antworten der Parteien hören, sich um weitere Aufklärung bemühen und bis Allerheiligen (01.11.) nach dem Recht entscheiden. Werden sie nicht einträchtig, sollen sie einen fünften Mann wählen, der durch sein Urteil den Ausschlag gibt. Beide Parteien haben ihre Klagen und Antworten schriftlich und besiegelt einzureichen; sie sollen in der genannten Frist ein Schriftliches Urteil erhalten. Kann eine Seite einen Termin nicht einhalten, hat sie das der anderen rechtzeitig mitzuteilen. Der erste Tag am Samstag nach Remigii (07.10.) ist in jedem Fall einzuhalten. Kommt Konrad diesen Punkten nicht nach, ist er ehrlos, treulos und meineidig. Er siegelt (1) und bittet (2) Nikolaus (Claisen) von Sohrschied (Sorscheid), Guardian zu Merl (Merle), sowie die Knappen (3) Wolf vom Stein (Steine) von Steineck (Steynecke) und (4) Heinrich von Kröv (Crove) um Mitbesiegelung. Diese kündigen ihre Siegel an.

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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