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Ritter Heinrich Blicker Landschad, pfälz. Hofmeister, und sein Schwiegersohn Eberhard von Helmstatt, Edelknecht, bestätigen, dass Heinrich Blicker Landschad und Ritter Wiprecht von Helmstatt, Eberhards Vater, pfälz. Vogt zu Bretten, nach dem Verkauf von Burg, Dorf, Gericht und Kirchensatz zu Weingarten durch die Brüder Hans, Ritter, und Konrad von Schmalenstein an +Herzog Ruprecht d.Ä. um 11520 fl an Stelle des Pfalzgrafen in den Kauf eingetreten sind und die Kaufsumme an die von Schmalenstein bezahlt haben. Pfalzgraf Ruprecht d.Ä. hat die Erlaubnis gegeben, dass Wiprecht von Helmstatt seine Rechte an seinen Sohn Eberhard abtritt. Heinrich und Eberhard bleiben, wie vor ihnen die von Schmalenstein, pfälz. Mannen, solange sie im Besitz Weingartens sind. Der Pfalzgraf hat das Wiederkaufsrecht; solange er nur die Hälfte an Weingarten zurückkauft, bleibt die Herrschaft ungeteilt und wird ein Burgfriede aufgerichtet. Wenn Eberhard ohne Erben stirbt, kann sein Vater Wiprecht mit der Zustimmung des Pfalzgrafen wieder in seine Rechte eintreten. Siegler: Aussteller

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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