Tierzuchtämter (Bestand)
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Abt. Staatsarchiv Freiburg, G 1081/1
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg (Archivtektonik) >> Baden-Württemberg 1952 ff.: Untere Behörden, untere Sonderbehörden >> Geschäftsbereich Ministerium für ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Forsten >> Veterinärwesen
1926-1981
Behördengeschichte: Die Zucht von Pferden, Schweinen, Schafen, Ziegen, Bienen und besonders die der Rinder hat im badischen Raum eine lange Tradition. Größere Veränderungen traten im 19. Jahrhundert ein, als ein Gesetz erlassen wurde, welches es zur Pflicht der Gemeinden - in denen Tierzucht betrieben wurde - machte, die kostspielige Anschaffung und Unterhaltung der (männlichen) Tiere zu tragen. Um schnelle Züchtfortschritte verzeichnen zu können wurde festgelegt, dass mehr weibliche als männliche Tiere gehalten werden sollten: ein Stier auf 80 Weibchen, ein Eber auf 30 Säue und ein Ziegenbock auf 60 Ziegen. In Gemeinden, in denen aufgrund von künstlicher Besamung keine männlichen Tiere gehalten werden mussten, musste man sich jedoch mit Geldern in Höhe der Einsparungen an den Besamungskosten beteiligen. Die Hauptaufgabe der Tierzuchtämter war demnach die Überwachung der Tierzucht, was Bestandszählungen, Deckseuchenbekämpfung, Kören (die Auswahl männlicher Tiere nach bestimmten Kriterien zur Zucht) und das Führen von Stammbaumbüchern beinhaltete. Auch hatten sie die Aufgabe, die ihnen unterstellten Landwirte und die bäuerliche Jugend über neue Entwicklungen und Methoden zu belehren: sie zeigten Filme, unternahmen Exkursionen in andere Länder, hielten Tagungen und ähnliche Schulungen ab. Außerdem wurde, wenn Bestände stark zurückgingen, dies mit einer Geldprämie zu bekämpfen versucht. Außerhalb der Ämter existierten auch Zuchtgenossenschaften, welche die Organisation von Gemeinschaftsaufgaben übernahmen. Mit der nationalsozialistischen Machtübernahme 1933 wurden im Zuge der Gleichschaltung der Landwirtschaft viele solche Organisationsgruppen aufgelöst oder in den "Reichsnährstand" eingegliedert. Nach dem Krieg wurde dieser natürlich wieder aufgelöst, und im badischen Raum wurden wieder Tierzuchtämter eingesetzt: drei in Südbaden und eines in Nordbaden (wegen Zusammenlegung der Ämter Freiburg und Neustadt). Während der und nach den Weltkriegen gingen die Zuchttierzahlen natürlich erheblich zurück und erholten sich erst wieder nach vielen Jahren. Annette Dittrich Quelle: Karl Stiefel, Baden 1648 bis 1952, Band II, 1977.
Bestandsgeschichte: Der Bestand G 1081/1 (Tierzuchtamt Neustadt) umfasste ursprünglich 37 Faszikel in 1,6 lfd. m. Im Februar 2019 wurde er in "Tierzuchtämter" umbenannt und von Unterzeichnender im Rahmen eines Praktikums erschlossen. Im Zusammenhang mit der Erschließung wurde ein weiterer Bestand (G 1082/1, Tierzuchtamt Radolfzell) in G 1081/1 integriert und der Bestand in "Tierzuchtämter" umbenannt. Dies entspricht der grundsätzlichen Strategie des Staatsarchivs Freiburg, Klein- und Kleinstbestände zu für die Nutzerinnen und Nutzer übersichtlichen und leicht zu handhabenden Beständen zu komprimieren. Nach seiner Verzeichnung umfasst der Bestand G 1081/1 insgesamt 89 Faszikel und misst 4,2 lfd.m. Freiburg, Februar 2019 Annette Dittrich
Bestandsgeschichte: Der Bestand G 1081/1 (Tierzuchtamt Neustadt) umfasste ursprünglich 37 Faszikel in 1,6 lfd. m. Im Februar 2019 wurde er in "Tierzuchtämter" umbenannt und von Unterzeichnender im Rahmen eines Praktikums erschlossen. Im Zusammenhang mit der Erschließung wurde ein weiterer Bestand (G 1082/1, Tierzuchtamt Radolfzell) in G 1081/1 integriert und der Bestand in "Tierzuchtämter" umbenannt. Dies entspricht der grundsätzlichen Strategie des Staatsarchivs Freiburg, Klein- und Kleinstbestände zu für die Nutzerinnen und Nutzer übersichtlichen und leicht zu handhabenden Beständen zu komprimieren. Nach seiner Verzeichnung umfasst der Bestand G 1081/1 insgesamt 89 Faszikel und misst 4,2 lfd.m. Freiburg, Februar 2019 Annette Dittrich
Nr. 1-89
Bestand
Neustadt im Schwarzwald : Titisee-Neustadt FR; Tierzuchtamt
Radolfzell am Bodensee KN; Tierzuchtamt
Tierzuchtamt Neustadt
Tierzuchtamt Radolfzell
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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13.11.2025, 14:41 MEZ
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