Zollprivileg Herzog Erichs von Sachsen-Lauenburg für Lüneburg:
Zolltarife für den Warenverkehr auf der Elbe, auf dem Handelsweg nach Norden
über Mölln; Bestimmung, in welcher Währung der Zoll zu zahlen ist; Zollzahlung
bei Hindernissen auf den üblichen Handelswegen; Zollfreiheit bestimmter Güter
unter angegebenen Voraussetzungen. Zeugen: die Ritter Schaken und Schorleke,
Luder von Ripe, Protonotarius des Herzogs, und 8 Ratsmannen von
Lüneburg.