Kurfürst Carl Theodor von der Pfalz befiehlt allen Rentmeistern, Ober- und Unterzollpächtern seiner Lande respektierlich die Jülich-Bergische Hofkammer auf Grund der dem Adalbertstift zu Aachen unter dem 26. Oktober 1731 zugestandene und von ihm mit Rescript vom 7. Juli 1761 erneuerten Zollexention (wonach das Kapitel nur zur jedesmaligen Vorzeigung eines förmlich unterschriebenen und besiegelten Attestes über die betreffenden Gegenstände verpflichtet ist), alle Pächte und Effekten desselben zollfrei passieren zu lassen. Papier; ”Datum Düsseldorf, den 20. Octobris 1761“ Mit aufgedrückten Hofkammer-Sekretsiegel