Kaiser Ludwig der Bayer gestattet den Bürgern zu Ulm wegen ihres gegen ihn erwiesenen Wohlverhaltens zur Aufrechterhaltung von Ordnung und Sicherheit in der Stadt ein Achtbuch zu führen und es mit der Acht zu halten wie die Stadt Augsburg. Es folgen noch detaillierte Bestimmungen zur Durchführung der Achtverfahren.