Johann Konrad Jacobi, Bürgermeister von Bochum, macht bekannt, dass ihn Abt Bernhard nach dem Tod des Abts Johann zu Dienstmannsrecht, auch zugunsten des zur Hälfte berechtigten Johann Heinrich Hackert, mit dem Lehngut Wimmelhausen, auch Hackertsgut genannt, gelegen im Kirchspiel Bochum, belehnt hat. Er hat durch seinen Sohn Georg Friedrich Jacobi, Richter zu Langendreer, huldigen lassen. Zeugen: Johann Everhard Dingerkus, Rat und Kanzleidirektor des Abts und Ludger Albert Lauten, Rat und Kanzleisekretär des Abts. - Or., Unterschrift des Bevollmächtigten