Michael Kugler von Fleinheim [Kr. Heidenheim], wegen unbegründeten Verdachts der Wilderei zu Heidenheim gef., wird aus dem Gefängnis entlassen, verspricht, sich hinfort alles Waidwerks und Schiessens gänzlich zu enthalten, der Wilderei anderer in keiner Weise Fürschub zu tun, künftig auf die fürstlichen Forsten und Wildgehege acht zu haben und ihm zur Kenntnis gelangende Jagdfrevel den Forstmeistern und Amtleuten des Herzogs zu Heidenheim anzuzeigen und schwört Urfehde, insbesondere auch jenen, die ihn der Wilderei verdächtigten.