Freiin Anna von Ursenbeck, geb. von Horkheim, Witwe, stellt zum Seelenheil ihres Gemahls Freiherrn Georg Christoph von Ursenbeck und ihrer beiden verstorbenen Kinder dem Gmünder Magistrat 800 Gulden für einen ewigen Jahrtag und für Legate zu frommen Zwecken zur Verfügung. (Über die Verwendung im Einzelnen werden in der Urkunde Bestimmungen getroffen.)