Bischof Ludwig von Speyer reformiert mit Hilfe von Benediktinern der Observanz und mit Einwilligung des Schirmherrn und Kastvogts, Kurfürst Philipp von der Pfalz, das Benediktinerkloster Limburg, das unmittelbar dem Domstift untersteht, nachdem dort Gottesdienst und weltliche Einkünfte nachgelassen haben. Der frühere Abt Heinrich hat auf Ersuchen der Observanten sowie angesichts seines Alters, seiner Krankheit und seiner Leibesschwäche sein Amt resigniert, woraufhin der observante Bonifatius zum neuen Abt benannt und angenommen worden ist. Dem früheren Abt wird jedoch eine Wohnung im Limburger Klosterhof zu Speyer zur Verfügung gestellt, wobei auch der neue Konvent diesen Hof ohne Beeinträchtigung des alten Abts nutzen darf. Heinrich steht eine jährliche Pension zu, nämlich 52 Gulden, 40 Malter Korn, 1 Fuder Wein aus Königsbach und 2 Fuder Wein aus Dürkheim, 1 Malter Mandeln, 8 Wagen Holz aus dem Schifferstätter Wald, 2 Silberbecher und ziemlicher Hausrat. Dies alles sowie seine Bücher sollen nach seinem Tod an das Kloster Limburg fallen. Kurfürst Philipp willigt mit seinem Siegel ein. Abt Bonifatius und der Konvent willigen ein und versprechen, dass sie Heinrich seine Pension zukommen lassen, andernfalls dürfe dieser gegen sie gerichtlich in Speyer vorgehen und ihre Güter belangen.
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Bischof Ludwig von Speyer reformiert mit Hilfe von Benediktinern der Observanz und mit Einwilligung des Schirmherrn und Kastvogts, Kurfürst Philipp von der Pfalz, das Benediktinerkloster Limburg, das unmittelbar dem Domstift untersteht, nachdem dort Gottesdienst und weltliche Einkünfte nachgelassen haben. Der frühere Abt Heinrich hat auf Ersuchen der Observanten sowie angesichts seines Alters, seiner Krankheit und seiner Leibesschwäche sein Amt resigniert, woraufhin der observante Bonifatius zum neuen Abt benannt und angenommen worden ist. Dem früheren Abt wird jedoch eine Wohnung im Limburger Klosterhof zu Speyer zur Verfügung gestellt, wobei auch der neue Konvent diesen Hof ohne Beeinträchtigung des alten Abts nutzen darf. Heinrich steht eine jährliche Pension zu, nämlich 52 Gulden, 40 Malter Korn, 1 Fuder Wein aus Königsbach und 2 Fuder Wein aus Dürkheim, 1 Malter Mandeln, 8 Wagen Holz aus dem Schifferstätter Wald, 2 Silberbecher und ziemlicher Hausrat. Dies alles sowie seine Bücher sollen nach seinem Tod an das Kloster Limburg fallen. Kurfürst Philipp willigt mit seinem Siegel ein. Abt Bonifatius und der Konvent willigen ein und versprechen, dass sie Heinrich seine Pension zukommen lassen, andernfalls dürfe dieser gegen sie gerichtlich in Speyer vorgehen und ihre Güter belangen.
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Nr. 1662, 308
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Kopialbücher
Kopialbücher >> Weltliche Territorien und Herrschaften >> Kurpfalz >> Einzelne Pfalzgrafen und Kurfürsten >> Philipp >> Perpetuum I (Kurfürst Philipp von der Pfalz) >> Urkunden
1481 Februar 19 (uff montag nach sant Veltins tag)
fol. 275v-276v
Urkunden
Ausstellungsort: Kirrweiler
Siegler: Kurfürst Philipp von der Pfalz; Bischof Ludwig von Speyer; Abt Bonifatius von Limburg (Abtssiegel); Kloster Limburg (Konventssiegel)
Siegler: Kurfürst Philipp von der Pfalz; Bischof Ludwig von Speyer; Abt Bonifatius von Limburg (Abtssiegel); Kloster Limburg (Konventssiegel)
Kopfregest: "Reformirung des closters Limpurg."
Limburg, Bonifatius; Abt, ab ca. 1481
Limburg, Heinrich; Abt, bis ca. 1481
Bad Dürkheim DÜW
Königsbach : Neustadt an der Weinstraße NW
Schifferstadt RP
Speyer SP
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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04.04.2025, 08:00 MESZ
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