Äbtissin Elisabetha und der Konvent des Zisterzienserinnenklosters Baindt entlassen Maria Reisch zu "Menzisschweyller" [= Menzenweiler, Geigelbach, Ebersbach-Musbach, RV ?], eheliche Tochter des Martin Reisch und der Barbara Nusser, um eine Gebühr in nicht genannter Höhe aus ihrer Leibherrschaft. Auch namens ihres Gotteshauses und ihrer Nachkommen sprechen die Ausstellerinnen daher genannte Maria von ihrer bisherigen Eigenschaft des Leibes und Gutes und den daraus erfließenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los und garantieren, sie oder ihre Erben von Leibeigenschafts wegen mit Forderungen oder Ansprüchen künftig nicht mehr zu behelligen. Auch gestatten sie der Freigelassenen, ab sofort neue Eigenschaft, Schutz und Schirm, auch Bürger-, Mark- oder Stadtrecht "bey des haylligen reichs: oder herren stätten vnd flecken oder auf dem landt, wa es iro geliebt" anzunehmen, unbehindert durch sie, die sie auch namens des Klosters und ihrer Nachkommen hiermit ausdrücklich auf dessen bisheriges Eigentum an ihr verzichten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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