Äbtissin Elisabetha und der Konvent des Zisterzienserinnenklosters Baindt entlassen Maria Reisch zu "Menzisschweyller" [= Menzenweiler, Geigelbach, Ebersbach-Musbach, RV ?], eheliche Tochter des Martin Reisch und der Barbara Nusser, um eine Gebühr in nicht genannter Höhe aus ihrer Leibherrschaft. Auch namens ihres Gotteshauses und ihrer Nachkommen sprechen die Ausstellerinnen daher genannte Maria von ihrer bisherigen Eigenschaft des Leibes und Gutes und den daraus erfließenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los und garantieren, sie oder ihre Erben von Leibeigenschafts wegen mit Forderungen oder Ansprüchen künftig nicht mehr zu behelligen. Auch gestatten sie der Freigelassenen, ab sofort neue Eigenschaft, Schutz und Schirm, auch Bürger-, Mark- oder Stadtrecht "bey des haylligen reichs: oder herren stätten vnd flecken oder auf dem landt, wa es iro geliebt" anzunehmen, unbehindert durch sie, die sie auch namens des Klosters und ihrer Nachkommen hiermit ausdrücklich auf dessen bisheriges Eigentum an ihr verzichten.
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Äbtissin Elisabetha und der Konvent des Zisterzienserinnenklosters Baindt entlassen Maria Reisch zu "Menzisschweyller" [= Menzenweiler, Geigelbach, Ebersbach-Musbach, RV ?], eheliche Tochter des Martin Reisch und der Barbara Nusser, um eine Gebühr in nicht genannter Höhe aus ihrer Leibherrschaft. Auch namens ihres Gotteshauses und ihrer Nachkommen sprechen die Ausstellerinnen daher genannte Maria von ihrer bisherigen Eigenschaft des Leibes und Gutes und den daraus erfließenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los und garantieren, sie oder ihre Erben von Leibeigenschafts wegen mit Forderungen oder Ansprüchen künftig nicht mehr zu behelligen. Auch gestatten sie der Freigelassenen, ab sofort neue Eigenschaft, Schutz und Schirm, auch Bürger-, Mark- oder Stadtrecht "bey des haylligen reichs: oder herren stätten vnd flecken oder auf dem landt, wa es iro geliebt" anzunehmen, unbehindert durch sie, die sie auch namens des Klosters und ihrer Nachkommen hiermit ausdrücklich auf dessen bisheriges Eigentum an ihr verzichten.
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 515 U 3404
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 515 II Weingarten, Benediktinerkloster: Leibeigenschaftsbriefe
Weingarten, Benediktinerkloster: Leibeigenschaftsbriefe >> Leibeigenschaftsbriefe >> 1600-1649
1625 Januar 24
12 x 27 (Höhe x Breite)
Urkunden
Deutsch
Aussteller: Kloster Baindt
Empfänger: Maria Reisch
Siegler: Die Ausstellerinnen
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: Siegel abgegangen
Vermerke: Rückvermerk
Empfänger: Maria Reisch
Siegler: Die Ausstellerinnen
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: Siegel abgegangen
Vermerke: Rückvermerk
Baindt, Elisabeth IV. Hartmann; Äbtissin
Nusser, Barbara
Reisch, Maria
Reisch, Martin
Baindt RV; Kloster
Menzenweiler : Geigelbach, Ebersbach-Musbach RV(?)
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:21 MEZ
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