Bernd von Hövel (Hovele), Kanoniker am Alten Dorn zu Münster, überweist dem Domdekan und -kapitel zu Münster für den Fall seines Todes 30 Schilling von der Rente von 3 Mark, die er von ihnen gekauft hat. Davon soll seine Memorie im Dom in der Weise gehalten werden, daß alle Vikare und Altaristen je 2 Pfennige, die Küster je 3 Pfennige sowie der oberste und der Primaltar je 2 Pfennige erhalten und 2 Wachskerzen von 1 Pfund Gewicht auf diese Altäre gesetzt werden. Weitere 6 Schilling von den genannten 3 Mark weist er dem Rektor des Primaltars an. Sie sind durch den Domkellner zum in der Urkunde über die Gesamtrente genannten Termin zu zahlen. Das Domkapitel kann die 6 Schilling für 10 Mark zurückkaufen, für die dann wiederum eine gleichweitige Rente erworben werden muß. Siegelankündigung des Ausstellers. feria secunda post dominicam misericordia Domini

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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