Im Streit zwischen Kurfürst Philipp von der Pfalz und dem Ritter Konrad Schott wird mit beider Parteien Wissen und Einwilligung beschlossen, dass von beiden Seiten je zwei Vertreter sich mit einem Vertreter des Königs am Donnerstag nach Exaudi [= 8.5.1505] in Heilbronn treffen sollen, um die Hauptstreitsache gütlich zu klären. Anderweitige Streitpunkte wie die Acht und was sich im Lauf der Fehde und Feindschaft begeben hat, soll ausgenommen sein. Was die fünf beschließen, sollen sie schriftlich dem römischen König zusenden, der dann persönlich eine Entscheidung vornehmen soll. Diesem königlichen Spruch sollen beide Seiten stracks nachkommen, sich dies gegenseitig schreiben und in der Zwischenzeit nichts gegeneinander unternehmen. Der Vertrag oder Ausspruch soll binnen sechs Wochen geschehen, andernfalls soll alles so gehalten werden, wie es derzeit ist. Der gegenwärtige Zettel wurde zweifach ausgefertigt, durchgeschnitten und von Hans Landschad sowie Johann von Morsheim als Vertreter Philipps und von Konrad Schott unterschrieben.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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