Im Streit zwischen Kurfürst Philipp von der Pfalz und dem Ritter Konrad Schott wird mit beider Parteien Wissen und Einwilligung beschlossen, dass von beiden Seiten je zwei Vertreter sich mit einem Vertreter des Königs am Donnerstag nach Exaudi [= 8.5.1505] in Heilbronn treffen sollen, um die Hauptstreitsache gütlich zu klären. Anderweitige Streitpunkte wie die Acht und was sich im Lauf der Fehde und Feindschaft begeben hat, soll ausgenommen sein. Was die fünf beschließen, sollen sie schriftlich dem römischen König zusenden, der dann persönlich eine Entscheidung vornehmen soll. Diesem königlichen Spruch sollen beide Seiten stracks nachkommen, sich dies gegenseitig schreiben und in der Zwischenzeit nichts gegeneinander unternehmen. Der Vertrag oder Ausspruch soll binnen sechs Wochen geschehen, andernfalls soll alles so gehalten werden, wie es derzeit ist. Der gegenwärtige Zettel wurde zweifach ausgefertigt, durchgeschnitten und von Hans Landschad sowie Johann von Morsheim als Vertreter Philipps und von Konrad Schott unterschrieben.
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Im Streit zwischen Kurfürst Philipp von der Pfalz und dem Ritter Konrad Schott wird mit beider Parteien Wissen und Einwilligung beschlossen, dass von beiden Seiten je zwei Vertreter sich mit einem Vertreter des Königs am Donnerstag nach Exaudi [= 8.5.1505] in Heilbronn treffen sollen, um die Hauptstreitsache gütlich zu klären. Anderweitige Streitpunkte wie die Acht und was sich im Lauf der Fehde und Feindschaft begeben hat, soll ausgenommen sein. Was die fünf beschließen, sollen sie schriftlich dem römischen König zusenden, der dann persönlich eine Entscheidung vornehmen soll. Diesem königlichen Spruch sollen beide Seiten stracks nachkommen, sich dies gegenseitig schreiben und in der Zwischenzeit nichts gegeneinander unternehmen. Der Vertrag oder Ausspruch soll binnen sechs Wochen geschehen, andernfalls soll alles so gehalten werden, wie es derzeit ist. Der gegenwärtige Zettel wurde zweifach ausgefertigt, durchgeschnitten und von Hans Landschad sowie Johann von Morsheim als Vertreter Philipps und von Konrad Schott unterschrieben.
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, {67 Nr. 821, 79 Verweisung 1}
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Kopialbücher
Kopialbücher >> Weltliche Territorien und Herrschaften >> Kurpfalz >> Einzelne Pfalzgrafen und Kurfürsten >> Philipp >> Perpetuum III (Kurfürst Philipps von der Pfalz) >> Urkunden
1505 April 17 (am dorstag nach dem sontag jubilate)
fol. 169r-170r
Urkunden
Ausstellungsort: Hagenau
Identisch mit GLAK 67 Nr. 825, fol. 116v-117r (Nr. 64). Inseriert in den Spruch des Hans Imber von Gilgenberg vom 27.05.1505, vgl. GLAK 67 Nr. 821, fol. 169r-170v (Nr. 79).
Landschad von Steinach, Hans; Ritter, Burggraf zu Alzey, erw. 1500, 1507
Hagenau = Haguenau, Dep. Bas-Rhin [F]
Heilbronn HN
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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04.04.2025, 08:00 MESZ
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