Ludwig von Hanstein, Abt, Prior und Konvent des Klosters Helmarshausen (Helmwer-deshuysen) vergleicht sich mit Erzbischof Hermann von Köln, Kurfürst, Administrator zu Paderborn, über die Krukenburg: Einsetzung nur eines Paderborner Manns als Amtmann auf dem Teil des Klosters an der Krukenburg, der auch den am 2. Oktober 1504 (uff Gudenstag naich sanct Michaelis dag) mit dem Erzbischof abgeschlossenen Burgfrieden einhalten soll. Öffnungsrecht an der Krukenburg und der Stadt Helmarshausen nur mit Zustimmung des Erzbischofs. Vorkaufsrecht des Erzbischofs und des Domkapitels zu Paderborn bei Verkauf oder Verpfändung des Anteils des Klosters. Verpflichtung jedes neuen Abtes zur Einhaltung der Verträge. SA der Aussteller. Datum: uff Donrestag naich sanct Michels dag