Vor dem Offizial zu Münster bekunden Adrian de Wendt zu Wiedenbrück und seine Ehefrau Elisabeth geb. von Oeynhausen, das er und seine verstorbene Ehefrau Catharina von Quernheim von Georg und Anna Oesthoff ein Kapital aufgenommen hatten, mit dessen Verzinsung sie in Rückstand kamen. Daraufhin hatten sich die Gläubiger in die beiden ihnen zur Sicherheit gestellten Grundstücke (Godkenhove im Ksp. Westkirchen und Gunnewich im Ksp. Vellern) immittieren lassen. Nunmehr wird ein neues Abkommen getroffen, wonach die Gläubiger 2 andere Höfe (Oesterschulte im Ksp. Wadersloh und Suthaus im Ksp. Ennigerloh) käuflich erwerben. Zeugen: Dompropst Lucas Nagel, Bertram von Loe, Statthalter zu Münster, Dr. jur. Goddert Grotegese sowie Johann Schlichtebrude und Friedrich Niermann, Diener der Siegelkammer.