Streit um den Besitz des Hauses Heiden (Amt Monheim). Die Appellanten machen für ihre verstorbene Frau bzw. Schwiegermutter anteilige Erbansprüche an Haus Heiden nach dem Tode des Vaters, Adam von Blittersdorf, und des Bruders, Peter Caspar von Blittersdorf, sowie für den Anteil, den der Bruder Johann Philipp von Blittersdorf dem Vater der Appellaten verkauft hatte, Eintritt in den Kauf gemäß Näherrecht (Retrakt) geltend. Obwohl die Appellaten nur Anteile des Hauses Heiden erworben hätten und bei ihrer Immission ausdrücklich die Rechte der Appellanten vorbehalten worden seien, seien sie durch den auf Bericht der Hofkanzlei ergangenen Spruch des Herzogs im unbeschränkten Besitz des gesamten Hauses Heiden bestätigt worden. Streit um die frist- und formgerechte Einleitung des RKG-Verfahrens.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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