Der Eherichter und Ratsherr Ferdinand Besserer von Talfingen [Obertalfingen Stadt Ulm] und der Ulmer Bürger Markus Neubronner von Eisenburg [Stadt Memmingen] verleihen ihrem Bauern und Untertanen in Weißingen [Stadt Leipheim/Lkr. Günzburg] Matthäus Dürr auf Lebenszeit einen Hof in Weißingen. Dazu gehören Haus, Hofstatt, Stadel und Garten im Dorf, 54,25 Jauchert Äcker und 28,25 Tagwerk Mähder. Er ist verpflichtet, den Hof in gutem Kulturzustand zu halten und darf nichts von seinen Zugehörungen verpfänden oder verkaufen. Von dem Hof hat er jährlich 56 Imi Rauhfrucht Ulmer Maß, halb Fesen und halb Hafer, 2 Fuder Heu für das Heugeld, 2 Fastnachtshühner, 2 Hühner, 200 Eier und 1 gemästete Gans nach Ulm zu liefern und zu täglichen Diensten mit seinem Fuhrwerk bereitzustehen. Auch können die Lehenherren jedes Jahr einen Obstbaum aus seinem Garten aussuchen und abernten lassen. Außerdem muss er für sie jedes Jahr 2 Muth Lein, die sie ihm geben sollen, aussäen. Davon hat er ihnen den geernteten und ausgedroschenen Lein sowie den zum Hecheln vorbereiteten Flachs zu liefern. Der Verkauf von Samen von den Feldern sowie die Beherbergung Fremder auf dem Hof ist nur mit Bewilligung der Lehenherren erlaubt. Die zum Hof gehörenden Gebäude hat er auf seine Kosten instand zu halten. Dafür und für seinen eigenen Bedarf auf dem Hof kann er mit Bewilligung der Lehenherren Holz aus dem zu dem Hof gehörenden Wald holen. Bei unsachgemäßer Bewirtschaftung oder Säumnissen in der Lieferung der Abgaben fällt der Hof an die Lehenherren zurück. Für die Übernahme des Hofes hat er einen Handlohn in Höhe von 260 Gulden zu entrichten. Davon sind 100 Gulden sofort bar zu bezahlen, die restlichen 160 Gulden in festgelegten Raten innerhalb der kommenden vier Jahre.

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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
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