Balthasar von Herrliberg, kaiserlicher und österreichischer Rat, verleiht Kaspar Wagner zu der Waldhub zu Baumgarten ("Pomgarten") bei Tettnang auf Lebenszeit zu rechtem Leib-, Zins- oder Schupflehen Hof und Gut in Baumgarten. Neben Haus und Hofreite gehören dazu 9 Jauchart Acker um das Ried, die Wiese ob dem Weiher zum Ried, ein Einfang mit Reben und Bäumen zum Ried, alles in der Herrschaft Tettnang gelegen. Das Anwesen hatte früher Polay Glatthaar von Tettnang zu Lehen. Der Beliehene muß es persönlich bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Er darf nichts entfremden und zahlt als Ehrschatz 55 fl Landswährung. Jährlich reicht er an Martini als Leiblehengült 15 fl an Geld, je 2 1/2 Scheffel Vesen und Hafer Ravensburger Maßes, 5 Hühner, 50 Eier, alles nach Lindau zu liefern. Bei Verletzung der Leihebedingungen fällt das Gut heim. Es muß dann mit Samen, Mist, Heu, Stroh und anderem gehalten werden, wie Landsbrauch in der Herrschaft Tettnang ist.
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Balthasar von Herrliberg, kaiserlicher und österreichischer Rat, verleiht Kaspar Wagner zu der Waldhub zu Baumgarten ("Pomgarten") bei Tettnang auf Lebenszeit zu rechtem Leib-, Zins- oder Schupflehen Hof und Gut in Baumgarten. Neben Haus und Hofreite gehören dazu 9 Jauchart Acker um das Ried, die Wiese ob dem Weiher zum Ried, ein Einfang mit Reben und Bäumen zum Ried, alles in der Herrschaft Tettnang gelegen. Das Anwesen hatte früher Polay Glatthaar von Tettnang zu Lehen. Der Beliehene muß es persönlich bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Er darf nichts entfremden und zahlt als Ehrschatz 55 fl Landswährung. Jährlich reicht er an Martini als Leiblehengült 15 fl an Geld, je 2 1/2 Scheffel Vesen und Hafer Ravensburger Maßes, 5 Hühner, 50 Eier, alles nach Lindau zu liefern. Bei Verletzung der Leihebedingungen fällt das Gut heim. Es muß dann mit Samen, Mist, Heu, Stroh und anderem gehalten werden, wie Landsbrauch in der Herrschaft Tettnang ist.
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 I U 1801
fasc. 120 n. 03
B 522 II U 1715
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 I Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden I
Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden I >> Urkunden
1616 November 10 (den zehenden tag Novembris)
21,2 x 37,3 (Höhe x Breite)
Urkunden
Deutsch
Schaden: Pergament fleckig (Moder)
Aussteller: Balthasar von Herrliberg, kaiserlicher und österreichischer Rat
Empfänger: Kaspar Wagner zu der Waldhub zu Baumgarten ("Pomgarten") bei Tettnang
Siegler: Aussteller
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1 S., abg.
Vermerke: Namen sind mit Punkten unterstrichen.
Aussteller: Balthasar von Herrliberg, kaiserlicher und österreichischer Rat
Empfänger: Kaspar Wagner zu der Waldhub zu Baumgarten ("Pomgarten") bei Tettnang
Siegler: Aussteller
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1 S., abg.
Vermerke: Namen sind mit Punkten unterstrichen.
Glatthaar, Polay
Herrliberg, Balthasar von
Wagner, Kaspar
Baumgarten : Tettnang FN
Baumgarten : Tettnang FN; Einwohner
Lindau (Bodensee) LI
Ravensburg RV; Maß
Ried : Tettnang FN
Tettnang FN; Einwohner
Tettnang FN; Herrschaft
Tettnang FN; Herrschaft, Landsbrauch
Waldhub : Baumgarten, Tettnang FN
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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21.11.2025, 15:30 MEZ
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