Das Konstanzer Domkapitel kauft dem Dompropst Burkhard von Heven alle Ansprüche auf die Einkünfte aus dem Hofe zu Colmar beziehungsweise den zugehörigen Kirchen Sasbach, Oberschaffhausen und Kiechlinsbergen um 120 Gulden jährlicher Zahlung ab.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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