Conlin Schneider aus Riederich, wegen Wildfrevels gef., jedoch auf sein und seiner Freunde Bitten mit der Auflage freigel., der Herrschaft bis zum nächsten Ulrichstag (4. Juli) einen Abtrag zu leisten u. sich mit ihr zu vertragen, auch sich auf Mahnung der Obrigkeit wiederum zu stellen, schwört U. und verspricht eidlich, sein Leben lang im fürstlichen Forst kein Waidwerk mehr zu treiben noch anderen dazu zu raten oder dabei zu helfen. Er stellt vier Bürgen, die sich verpflichten, bei Bruch der Verschreibung 50 fl zu bezahlen und für den entstandenen Schaden aufzukommen, oder ihn wieder ins Gefängnis einzuliefern. Bürgen: 1) Hans Weber, Schultheiß zu Großbettlingen 2) Mathys Gutbrod, Schultheiß zu Riederich 3) Ulrich Schell daselbst 4) Klaus Seitinger, Schultheiß von Neuhausen an der Erms. Beilage: Geständnisprotokoll des C. Schneider vom selben Tag, 1 Bl. Pap., Kerbzettel

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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