Kurfürst Philipp von der Pfalz erteilt seinem Vogt zu Mosbach, Anselm von Eicholzheim, und seinem alten Keller zu Lohrbach, Michel Stark (Starck), die Vollmacht, ihn als Anwälte und Bevollmächtigte auf einem angesetzten Tag in einer Streitsache mit dem Deutschmeister zu vertreten. Zwischen dem Pfalzgrafen einer- und dem Deutschmeister Hartmann von Stockheim andererseits hatte es in der Gemeinschaft Dallau (Dalheim), Auerbach (Uwerbach) und Rittersbach (Rudenspuer) über etliche Äcker, Wälder, Bäche und mehr Streit gegeben, weshalb der Deutschmeister seine Klagen vorgebracht und noch vor dem Krieg [Landshuter Erbfolgekrieg] übersandt hatte. Daraufhin hatten sie sich zu einem Vorgehen vereint, dass sie sich mit je zwei Beisitzern der Sache annehmen und sich gütlich einigen sollen, wozu bei Bedarf ein Obmann herangezogen werden kann. Diesbezüglich hat nun der Deutschmeister den Donnerstag nach Katharina [= 26.11.1506] zu Dallau (Talheim) als Rechtstag benannt, wozu der Pfalzgraf die beiden oben Genannten als seine Vertreter schickt. Es folgt eine summarische Auflistung ihrer Befugnisse und Anerkennung ihrer Verhandlungen, als ob der Pfalzgraf selbst zugegen wäre. So dürfen sie in der Sache auch jeden ziemlichen Eid in seinem Namen (sele) schwören. Was sie auf diese Weise zu Recht handeln, das verspricht der Pfalzgraf einzuhalten. Sie dürfen diese Vollmacht weiter delegieren. Sollten sie noch mehr Befugnisse in der Sache benötigen, ist dies hiermit ebenfalls erteilt. Der Pfalzgraf verspricht, die Anwälte in der Sache schadlos zu halten.