Appellationis Auseinandersetzung um Bevorzugung im Konkurs
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(1) 2924
Wismar S 56 (W S 2 n. 56)
Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 >> 19. 1. Kläger S
(1654-1667) 20.01.1668-10.09.1674
Kläger: (2) Martin Scheffel, Registrator am Tribunal namens seiner Ehefrau, der Tochter des Kaufmanns Heinrich Rantze (Bekl. in 1. Instanz)
Beklagter: Vormünder und Erben des Christian Kröger, Christian Tancke und die Erben des Christian Koch als Erben des Jochim Greve als Kreditoren Christian Krögers (Kl. in 1. Instanz)
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Dr. Ambrosius Petersen (A & P); seit 05.02.1672: Dr. Henning Christoph Gerdes (A & P) Bekl.: Lic. Johann Thurmann (A & P), seit 20.02.1671: Dr. Heinrich Friedrich Schabbell (A & P), seit 31.12.1673: Caspar Schwartzkopf (A), Dr. Otto Christoph Marquart (P)
Fallbeschreibung: Kl. appelliert gegen eine Entscheidung des Ratsgerichts vom 30.10.1667 in dem sehr verwickelten Fall des Michael Schomann bzw. dessen Gläubiger bzw. die Erben Jochim Greves vs. Vormünder und Erben Christian Krögers sowie die Witwe und Erben Heinrich Rantzes, da er sich als Teil der dritten Prozeßpartei bei der Verteilung der Konkursmasse benachteiligt sieht. Am 11.02.1668 nimmt das Tribunal den Prozeß an und fordert vom Rat die Akten der Vorinstanz zur Prüfung an. Am 06.07. erbittet Kl. Fristverlängerung zum Einbringen der Akten, die er am 09.07. erhält, am 11.07. bittet er um Eröffnung der Akten, die das Tribunal am 13.07. auf den 01.09. ansetzt. Am 25.01.1669 teilt das Tribunal den Fall in mehrere und bestätigt das Ratsgerichtsurteil im wesentlichen, berichtigt es aber gegenüber Bekl. insoweit, als die Summe, bis zu der Bekl. aus den strittigen Gütern bezahlt werden soll, auf 314 Rtlr festgelegt wird. Das Christian Tancke und Heinrich Kochs Erben betreffende Ratsgerichtsurteil wird zur weiteren Erörterung zugelassen, weshalb sich Tancke und Koch am 26.04. gegen die Klage Scheffels wehren und neue Beweise vorlegen. Diese werden auf Antrag des Kl.s vom 19.06. am 01.07. in der Tribunalskanzlei geprüft, am 01.09. trägt Kl. erneut vor und zieht die Beweise in Zweifel. Nach gewährten Fristverlängerungen vom 02.09., 15.10 und 03.11. wegen ausstehender Nachrichten aus Stockholm legen Bekl. am 15.11.1669 neue Beweise vor, nach deren Prüfung das Tribunal am 24.10.1670 das Ratsgerichtsurteil wegen Kochs Erben bestätigt, Kl. wird zu einem Eid wegen des als Beweis vorgelegten Kaufmannsbuches seines Schwiegervaters Heinrich Rantze aufgefordert. Kl. ergreift dagegen am 02.12.1670 restitutio in integrum, die das Tribunal am 23.10.1671 zwar verwirft, aber sein Urteil vom 24.10.1670 erläutert. Kl. versucht den Beweis erneut am 05.02.1672, am selben Tag leistet Elisabeth Tancke den von ihr geforderten Eid. Am 29.04. nehmen die Bekl. die Diskussion um die Unterschrift unter einer Quittung Krögers über empfangene Mumme erneut auf und verlangen einen Eid der Frau des Kl.s über diese Quittung. Am 03.06.1672 bietet Kl. an, die Quittung von den Bekl. begutachten zu lassen und bittet um Anberaumung eines Termins, den das Tribunal am selben Tag auf den 10.06. festsetzt und Bekl. vorlädt. Der Streit um die Gültigkeit dieser Quittung zieht sich mit Schreiben des Kl.s vom 08.07. und 24.10. und der Bekl. vom 24.08. und 13.12.1672 bis ins Frühjahr 1673 hinein. Am 21.04.1673 entbindet das Tribunal die Bekl. von der Anerkennung der Quittung, trägt Kl. jedoch auf, für seine Frau einen Eid wegen des Kaufmannsbuches ihres Vaters zu leisten. Die Eidesleistung erfolgt am 15.05.1673. Danach setzen sich Kl. am 19.09. und 20.11.1673 sowie am 26.05.1674 mit Bekl. am 29.10. und 31.12.1673 sowie am 19.03. und 27.08.1674 um die Vorlage von Rechnungen und Obligationen auseinander, bis das Tribunal den Bekl. am 07.09.1674 befiehlt, eine Obligation des Lübecker Rates vorzulegen.
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1667 2. Tribunal 1668-1670 3. Tribunal 1670-1674
Prozessbeilagen: (7) Ratsgerichtsurteile vom 30.10.1667, 01.07.1668; von Notar Gottfried Reichardt aufgenommene Appellation vom 08.11.1667; Übergabequittungen des Tribunalspedellen Christoph Havemann für Tribunalsmanate vom 22. und 25.02.1668; Prozeßvollmachten des Kl.s für Dr. Petersen vom 24.04.1669 und des Bekl. für Dr. Schabbell vom 20.02.1671; Auszug aus dem Bierbuch Heinrich Kochs vom 08.03.1654; von Notar Johannes Balthasar bestätigte Quittung Christian Krögers vom 12.04.1654; von Lic. Johann Havelandt, Protonotar zu Lübeck, ausgestellte Bescheinigung vom 16.11.1667; Eidesformel für die Ehefrau Christian Tanckes und Hinrich Kochs Erben vom 05.02.1672; Protokoll der Eidesleistung Elisabeth Tanckes vom 05.02.1672; Eid der Kochschen Erben, Heinrich und Jacob Koch sowie Georg Jordan vom 02. und 16.04.1672; Protokoll des Gerichtstermins vom 10.06.1672; Protokoll der Eidesleistung vom 15.05.1673
Beklagter: Vormünder und Erben des Christian Kröger, Christian Tancke und die Erben des Christian Koch als Erben des Jochim Greve als Kreditoren Christian Krögers (Kl. in 1. Instanz)
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Dr. Ambrosius Petersen (A & P); seit 05.02.1672: Dr. Henning Christoph Gerdes (A & P) Bekl.: Lic. Johann Thurmann (A & P), seit 20.02.1671: Dr. Heinrich Friedrich Schabbell (A & P), seit 31.12.1673: Caspar Schwartzkopf (A), Dr. Otto Christoph Marquart (P)
Fallbeschreibung: Kl. appelliert gegen eine Entscheidung des Ratsgerichts vom 30.10.1667 in dem sehr verwickelten Fall des Michael Schomann bzw. dessen Gläubiger bzw. die Erben Jochim Greves vs. Vormünder und Erben Christian Krögers sowie die Witwe und Erben Heinrich Rantzes, da er sich als Teil der dritten Prozeßpartei bei der Verteilung der Konkursmasse benachteiligt sieht. Am 11.02.1668 nimmt das Tribunal den Prozeß an und fordert vom Rat die Akten der Vorinstanz zur Prüfung an. Am 06.07. erbittet Kl. Fristverlängerung zum Einbringen der Akten, die er am 09.07. erhält, am 11.07. bittet er um Eröffnung der Akten, die das Tribunal am 13.07. auf den 01.09. ansetzt. Am 25.01.1669 teilt das Tribunal den Fall in mehrere und bestätigt das Ratsgerichtsurteil im wesentlichen, berichtigt es aber gegenüber Bekl. insoweit, als die Summe, bis zu der Bekl. aus den strittigen Gütern bezahlt werden soll, auf 314 Rtlr festgelegt wird. Das Christian Tancke und Heinrich Kochs Erben betreffende Ratsgerichtsurteil wird zur weiteren Erörterung zugelassen, weshalb sich Tancke und Koch am 26.04. gegen die Klage Scheffels wehren und neue Beweise vorlegen. Diese werden auf Antrag des Kl.s vom 19.06. am 01.07. in der Tribunalskanzlei geprüft, am 01.09. trägt Kl. erneut vor und zieht die Beweise in Zweifel. Nach gewährten Fristverlängerungen vom 02.09., 15.10 und 03.11. wegen ausstehender Nachrichten aus Stockholm legen Bekl. am 15.11.1669 neue Beweise vor, nach deren Prüfung das Tribunal am 24.10.1670 das Ratsgerichtsurteil wegen Kochs Erben bestätigt, Kl. wird zu einem Eid wegen des als Beweis vorgelegten Kaufmannsbuches seines Schwiegervaters Heinrich Rantze aufgefordert. Kl. ergreift dagegen am 02.12.1670 restitutio in integrum, die das Tribunal am 23.10.1671 zwar verwirft, aber sein Urteil vom 24.10.1670 erläutert. Kl. versucht den Beweis erneut am 05.02.1672, am selben Tag leistet Elisabeth Tancke den von ihr geforderten Eid. Am 29.04. nehmen die Bekl. die Diskussion um die Unterschrift unter einer Quittung Krögers über empfangene Mumme erneut auf und verlangen einen Eid der Frau des Kl.s über diese Quittung. Am 03.06.1672 bietet Kl. an, die Quittung von den Bekl. begutachten zu lassen und bittet um Anberaumung eines Termins, den das Tribunal am selben Tag auf den 10.06. festsetzt und Bekl. vorlädt. Der Streit um die Gültigkeit dieser Quittung zieht sich mit Schreiben des Kl.s vom 08.07. und 24.10. und der Bekl. vom 24.08. und 13.12.1672 bis ins Frühjahr 1673 hinein. Am 21.04.1673 entbindet das Tribunal die Bekl. von der Anerkennung der Quittung, trägt Kl. jedoch auf, für seine Frau einen Eid wegen des Kaufmannsbuches ihres Vaters zu leisten. Die Eidesleistung erfolgt am 15.05.1673. Danach setzen sich Kl. am 19.09. und 20.11.1673 sowie am 26.05.1674 mit Bekl. am 29.10. und 31.12.1673 sowie am 19.03. und 27.08.1674 um die Vorlage von Rechnungen und Obligationen auseinander, bis das Tribunal den Bekl. am 07.09.1674 befiehlt, eine Obligation des Lübecker Rates vorzulegen.
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1667 2. Tribunal 1668-1670 3. Tribunal 1670-1674
Prozessbeilagen: (7) Ratsgerichtsurteile vom 30.10.1667, 01.07.1668; von Notar Gottfried Reichardt aufgenommene Appellation vom 08.11.1667; Übergabequittungen des Tribunalspedellen Christoph Havemann für Tribunalsmanate vom 22. und 25.02.1668; Prozeßvollmachten des Kl.s für Dr. Petersen vom 24.04.1669 und des Bekl. für Dr. Schabbell vom 20.02.1671; Auszug aus dem Bierbuch Heinrich Kochs vom 08.03.1654; von Notar Johannes Balthasar bestätigte Quittung Christian Krögers vom 12.04.1654; von Lic. Johann Havelandt, Protonotar zu Lübeck, ausgestellte Bescheinigung vom 16.11.1667; Eidesformel für die Ehefrau Christian Tanckes und Hinrich Kochs Erben vom 05.02.1672; Protokoll der Eidesleistung Elisabeth Tanckes vom 05.02.1672; Eid der Kochschen Erben, Heinrich und Jacob Koch sowie Georg Jordan vom 02. und 16.04.1672; Protokoll des Gerichtstermins vom 10.06.1672; Protokoll der Eidesleistung vom 15.05.1673
Akten
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
29.10.2025, 11:29 MEZ