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Klage der Brüder Christian und Gerhard Kerckering ./. Johan Poleman und Frau Elisabeth. Die Eltern der Kläger Christian Kerckering und Katharina Brockman blieben während der Wiedertäuferzeit in Münster u. galten als Wiedertäufer, - ihr Vermögen wurde später eingezogen. Ihr Haus kauften die Beklagten. Die Kläger verlangen Herausgabe des Hauses. Sie berufen sich u.a. auf die Vereinbarung zwischen Bischof, Domkapitel, Stadt und Ständen zu Hiltrup, nach der die Kinder von Wiedertäufern die konfiszierten Häuser von den Ankäufern gegen Erstattung des Kaufpreises herausverlangen können. In dem streitigen Hause wohnt jetzt Rektor Hermann Kerssenbroick.

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Stadtarchiv Münster
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