Pfalzgraf Friedrich bei Rhein, Vormund Pfalzgraf Philipps, bekundet, dass er auf Rat und Verlangen der Pfalzgräfin Margarethe (Margreth von Savoy), Witwe [Kurfürst Ludwigs IV. von der Pfalz], sowie anderer Räte und "merglichen gelidder" des Fürstentums der Pfalzgrafschaft bei Rhein seinen Neffen (vetter) Pfalzgraf Philipp als seinen Sohn adoptiert und die Herrschaft über die Pfalzgrafschaft auf Lebenszeit erhalten hat. Er sagt alle Lehensleute, ferner jene von Burgfriedens wegen sowie Räte, Amtleute, Bürger und Bauern, die Pfalzgraf Philipp zustehen, ihrer Gelübde für diesen ledig. Die Lehensleute sollen ihre Lehen von ihm, Friedrich, empfangen und ihm dafür huldigen. Desgleichen sollen die Burgmannen, Amtleute, Bürger und Bauern ihm, Friedrich, schwören, im gleichen Eid aber auch geloben, dass sie nach dem Tod Friedrichs Pfalzgraf Philipp oder dessen Erben gehorsam sein werden. Siegel: S = A

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv