Theodor August Schad von Mittelbiberach [Lkr. Biberach] verleiht für sich und seine Neffen Gottlieb August und Gotthard Daniel Schad Johann Buck die sogenannte Riedmühle bei Langenau ("Naw") [Alb-Donau-Kreis] zu Erbrecht. Die Mühle hat drei Mahlgänge und einen Gerbgang mit vier Wasserrädern und ist ein Lehen der Grafschaft Oettingen ("Öttingen") [Lkr. Donau-Ries]. Dazu gehören Haus, Hofstatt, Hof, Stadel und Garten, 2,5 Jauchert Äcker und 3 Tagwerk Mahd. Er ist verpflichtet, die Mühle und ihre Zugehörungen in gutem Zustand zu halten und muss davon jährlich 8 Imi Kernen Langenauer Maß, 100 Eier, 2 Enten, 4 Herbsthühner und 1 Fastnachtshuhn nach Ulm liefern. Er oder seine Erben können ihr Erbrecht an der Mühle mit Zustimmung der Herrschaft an geeignete Personen veräußern, doch steht dieser dabei ein Vorkaufsrecht zu. Bei jedem Besitzerwechsel hat der bisherige Inhaber 5 Gulden als Weglöse und der neue Besitzer dieselbe Summe als Handlohn an die Herrschaft zu entrichten.