Vor dem kaiserlichen Notar Peter Wauer, Bürger und Gerichtsschreiber von Kronenburg, erschienen auf einer Wiese an der Alckenbach ungefähr einen Büchsenschuß entfernt vom Zusammenfluß mit der Elz einerseits Magdalena, geb. Gräfin von Nassau Wiesbaden-Idstein, Gräfinwitwe zu Manderscheid, Blankenheim, Virneburg und Roussy, Frau zu Schleiden, Kerpen, Kronenburg, Neuerburg und Saffenburg, zusammen mit ihren bevollmächtigten Räten, Rechtsgelehrten und Dienern Johann von Graes, Lic. beider Rechte, Jost Leinen, fürstlich jülichscher Vogt zu Sinzig und Remagen, und Johann Hilgers, Rentmeister der Grafschaft Virneburg, und andererseits die deputierten Räte des Erzbischofs Lothar von Trier, die edlen, ehrenfesten, gelehrten und vornehmen Jakob Zandt von Lissingen, Richard Krautheim, Doktor der Rechte, und Stefan Viti Schultheiß zu Mayen. Während die virneburgischen Vertreter in Ausführung des Vertrages vom 21.4.1554 eine wirkliche Grenzbegehung durch Heimbürgen, Schöffen und Untertanen im Beisein der trierischen Abgesandten abhalten wollten, erklärten sich die trierischen Vertreter nur zu einer Inaugenscheinnahme von strittigen Grenzpunkten zur Vorbereitung einer Übereinkunft bevollmächtigt. Die virneburgischen Vertreter haben daraufhin nochmals die Gültigkeit des Vertrages von 1554 betont, dann aber ohne die trierischen Vertreter die Grenzweisung und -begehung durch genannte 10 Heimbürgen, Gerichtspersonen und Untertanen der Grafschaft Virneburg im Beisein von Wilhelm Reuter als Vogt der Grafschaft Virneburg und anderen Untertanen abhalten lassen, wobei der Notar von Amts wegen die Protokollierung nicht verweigern konnte: Der Bezirk beginnt an dem Dieffendelgen und führt von dort den Bach hinauf bis zum Karbach, wo die hohe Straße hinüber führt, von dem Karbach hinauf bis zum Mirckborn, der unten beinahe an der Spitze, wo die große und die kleine Mirckdell aneinanderstoßen, liegt, von dort rechts über den Berg außen am Frauenholz bis zum Kreuz, vom Kreuz der Straße nach über Blomenradt den Berg hinab bis nach St. Joist an das Langenfelder Eigen. Am Kreuz standen genannte fünf Bürger von Mayen, die erklärten, von den kurtrierischen Räten dazu aufgefordert worden zu sein und die dem Umgang vom Mirckborn über Frauenholz, Kreuz und Plomeradt bis nach St. Joist zusahen und folgten, aber keinen Einspruch erhoben. Die virneburgischen Vertreter verlangten, daß der Notar dies ins Protokoll aufnehme. Die Mayener sind den virneburgischen Untertanen über die Plomeradter Straße bis zum höchsten Punkt gefolgt, wo der Weg durch den Wald nach Mayen und Kürrenberg führt. Danach führte der Begang die Nitz aufwärts bis in die Welschenbach, die Welschenbach entlang bis Oberwelschenbach auf dem Steinborn, vom Steinborn den Grund entlang der Wildhöfe bis an das Siebenbacher Kreuz, vom Kreuz den Berg hinab nach Siebenbach bis zum Fliembach, wo das Land dreier Herren zusammenstößt, nämlich Virneburg, Köln und Olbrück, danach längs dem Fliembach bis zu den Fuchslöchern, von dort rechts herüber bis zur kurtte Neußbach, von dort bis Herresbach zu einem Eichbaum der Hadersbaum heißt, von dort rechts über die Anfeldt bis oben am Herresbacher Scheidt am Weg, diesen Weg entlang, bis zu der Stelle, wo dieser sich zum Bierschbach wendet, wo in dem Bach wiederum Virneburg, Köln und Olbrück zusammenstoßen, von dort den Bierschbach hinab bis zur Nitz. An dieser Stelle wurde der Grenzbegang am 19. August abgebrochen und am 20. fortgesetzt. Von dort führte der Weg die Nitz hinauf bis unterhalb von Brück an die Brücker Gerechtigkeit, von dort das Löhr hinaus bis auf den Berg zu einer Buchenhecke, die Roth Hecke heißt, von dort bis Keßborn an den Steinborn, von dort bis Hermeroth an das steinerne Kreuz, wo die Grafschaft und das Retterather Kirchspiel zusammenstoßen, vom Kreuz aus die Straße lang über den Landgraben bis roder suir, den suir hinunter zum Eschbach bis zum Zimpenborn, von dort hinauf nach Etscheid auf das Mäuerchen, von dort die Straße nach über den Berg, Eschbach genannt, hinab zu einem Grenzstein zwischen Arbach und Leffelzahl, von dem Grenzstein der Anfeldt nach bis zum Arbach, diesen hinab bis zu Elz, die Elz hinab bis zum Alkenbach, diesen wiederum hinauf bis zum Dieffendelgen, wo die Weisung begonnen hatte. - Zeugen: Adam Baldewin von Zweibrücken, Hermann Homberg von Mandern. Ausf. Perg., schadhaft - Signet - Rv.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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