Katharina (Tryne) Marx von Mayen, Schicken Tochter, gelobt und schwört mit aufgereckten Fingern ihrem Herrn, Junker Dietrich, Herrn zu Brohl, und seinen Erben, dessen angehörige Frau sie ist, weder Leib noch Gut zu entfernen. Sie verspricht, in keiner Stadt Bürgerrecht anzunehmen und mit niemandem ohne Erlaubnis der Herren die Ehe einzugehen. Falls sie gegen den Eid verstößt, soll sie treulos, ehrlos und meineidig sein und die Herren können ihren Leib und Besitz angreifen mit und ohne Gericht, innerhalb und außerhalb von Städten, wogegen die Ausstellerin keine Rechtsmittel hat. Es wird eine Strafe von 200 guten schweren rheinischen Gulden für diesen Fall festgelegt. Sie bittet die Schöffen von Monreal, Johann Veir und Hermann Peltzer, die Urkunde zu besiegeln, was diese getan haben. Sr.: Schöffen von Monreal. Ausf. Perg. - 2 Sg. anh., ab - Rv.