Heinrich Peter, Bürger zu Münnerstadt ("Munerstat"), und seine Ehefrau Katharina verkaufen an Peter von Brunn, Amtmann zu Münnerstadt, einen jährlichen Zins von 1 rheinischen Gulden -zahlbar jeweils zur Hälfte am 1. Mai ("uff sand Walpurgen tag") und am 11. November ("uff sand Mertins tag")- und 2 Fastnachtshühnern. Der Zins gefällt von ihrem Haus in der Stadt Münnerstadt beim Alten Turm. Die Verkäufer haben dafür von dem Käufer 12 rheinische Gulden erhalten. Sie verpflichten sich daher zu fristgerechter Entrichtung des Zinses und geloben die Leistung von Währschaft nach Landesgewohnheit. Auf Bitte der Verkäufer siegelt der Münnerstädter Bürger und Schöffe Adam von Windsheim. Gebin an mitwachen nach sand Iacoffs tage des heiligen zwelffboten 1417. Aussteller: Heinrich und Katharina Peter. Empfänger: Peter von Brunn