Bischof Johann Philipp zu Würzburg bekundet, dass er Friedrich von Gemmingen, des verstorbenen Johann Albrechts Sohn, ein Drittel des ganzen Zehnten zu Brettach bei Neuenstadt am Kocher zu Mannlehen verliehen hat. Friedrichs Vetter Philipp Adam von Gemmingen ist in dem Lehen sukzessionsberechtigt.