Aufzeichnung eines Weistums über die Rechte des Klosters St. Stephan in Dorf und Gemarkung Gadheim (Gadmen). Das Weistum wurde erstmals unter der Regierung des verstorbenen Würzburger Bischofs Andreas [von Gundelfingen] gefunden und dann unter der Regierung des verstorbenen Bischofs Gottfried [von Hohenlohe] erneuert. Die Aufzeichnung dürfte nach Ausweis der Schrift noch in der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts erfolgt sein. Aussteller: Abt, Cellerar und Konvent des Klosters St. Stephan. Empfänger: Kloster St. Stephan

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Staatsarchiv Würzburg
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